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AGB

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, sobald das Angebot angenommen wurde und diesen zuvor nicht widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, digitale Bilder, Videos, Drucke, Leinwand, usw.).

II. Produktionsaufträge

1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Mitarbeiter, Labore etc.) ausführen lassen.

Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel.
2. Der Fotograf wählt die Bilder aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Die Anzahl sowie das Lieferdatum der Bilder variiert je nach Auftrag und wird nicht im Vorfeld bestätig, jedoch steht’s im gewissenhaften und Relations getreuen Maß gehalten. Die Bilder werden im JPEG-Bildformat ausgehändigt und enthalten kein Wasserzeichen von Knopp-Pictures.

3. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

III. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.1 Private Auftraggeber: De
r Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe und Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00 € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt jedoch vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
2.2 Gewerbliche Auftraggeber: Die Nutzung im gewerblichen Rahmen ist nur zulässig, wenn diese ausdrücklich in einem Bild-Nutzungsvertrag zu den jeweiligen Konditionen vereinbart wurde.
3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
4. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
5. Die Namensnennung: „Foto: KNOPP VISION
, Sandra Knopp“ ist bei jeder Veröffentlichung entweder direkt unter dem Bild oder im Impressum anzugeben.

6. Der Fotograf darf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Lichtbilder im Rahmen der Eigenwerbung verwenden. (z.B. Website, Flyer, Prospekte, Facebook, etc.)

7. Die Rohdaten (RAW) verbleiben beim Fotografen.

IV. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

 

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer und ist somit davon befreit; evtl. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Locationmieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise aus.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 11 (in Worten: Elf) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen schriftlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5. Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar.
6. Die reine Fahrzeit für Hin- und Rückfahrt zur vereinbarten Örtlichkeit wird nicht mit den Stundenpreisen berechnet. Lediglich die im Angebot vereinbarte Fahrtpauschale wird berechnet. Bei Locationwechsel während eines Auftrages wird die Reisezeit mit dem aktuellen einfachen Stundensatz, je angefangene viertel Stunde, berechnet, vorausgesetzt dieser Mehraufwand ist nicht explizit in der vereinbarten Pauschale beinhaltet.
7. Sollte ein ausdrücklicher Auftrag ohne vorheriges Angebot zustande kommen, so wird dieser mit den derzeitig geltenden Preisen von Knopp-Pictures, Sandra Knopp, in Rechnung gestellt.

V. Haftung
 

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Der Fotograf verwahrt die digitalen Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Lichtbilder nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Wünscht der Kunde eine erneute Ausgabe von Bilddateien nach Abschluss des Auftrages z.B. durch Verlust oder versehentlicher Löschung der Lichtbilder, so hat er die anfallenden Mehrkosten zu tragen.
3. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen in nicht digitaler Form erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der

Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Zusendung erfolgt. Erfolgt kein deutlicher Hinweis wird er über die Deutsche Post innerhalb Deutschland versendet. Unversicherter Versand der in der Rechnung aufgelisteten Druckprodukte ist innerhalb Deutschland im Rechnungsbetrag enthalten.

 

VI. Nebenpflichten
 

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
 

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
4. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
5. Im Fall von Krankheit es Fotografen, wenn eine Durchführung unzumutbar ist, wird der Auftrag aufgehoben und es entstehen keinerlei Forderungen und Schadensersatzansprüche beiderseits.
5.1 Im Fall von Krankheit/Ausfall des Auftrags durch den Auftragsgeber, wird ein Ersatztermin vereinbart. Die Krankmeldung sollte jedoch mindestens 2 Tage im Voraus schriftlich stattfinden. Knopp-Pictures ist berechtigt, bei einem kurzfristigen Ausfall (2 Tage bis 24 Std vor vereinbarten Termin) ein Ausfallhonorar von 40% des Angebotspreises zu verlangen. Bei einer Absage von 24 Std und weniger vor vereinbarten Termin steht Knopp-Pictures ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des Angebotspreises zu. Wurden durch den Ausfall Kosten verursacht durch z.B. Locationmiete, Modelbuchungen, Requisiten etc., wird dies dem Auftraggeber zusätzlich zu 100% in Rechnung gestellt.

 

VII. Datenschutz
 

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte zu geben.

 

IX. Bildbearbeitung
 

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen, sofern dies nicht explizit im Voraus schriftlich vereinbart worden ist. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

X. Nutzung und Verbreitung
 

1.1 Private Auftraggeber: Die Nutzung der Lichtbilder ist grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch gestattet. Gestattet ist die Verbreitung für private

Zwecke online sowie offline. Ein Vermerkt des Namens des Fotografen ist nicht zwingend notwendig, jedoch gewünscht. Allerdings darf nicht der Anschein erweckt werden, dass die Lichtbilder von einer anderen Person erstellt worden sind.
1.2 Nicht zulässige Verwendung:
- zum Zwecke von unerlaubten und strafbaren Handlungen

- in pornographischem Zusammenhang

- in erniedrigender und rufschädigender Art und Weise für die abgebildete(n) Person(en) sowie

- in erniedrigender und rufschädigender Art und Weise für die abgebildete(n) Person(en) sowie
- in erniedrigender und rufschädigender Art für den Fotografen
- wenn angenommen werden muss, dass die abgebildete(n) Person(en) nicht mit der geplanten Veröffentlichung einverstanden sein könnte(n). In diesem Fall ist von dieser(n) Person(en) eine ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.
- Des Weiteren ist eine Verwendung nicht zulässig, wenn angenommen werden muss, dass Dritte Rechte (z.B. an Handelsmarken, Bauwerken, Kunstwerken etc.) am Bild geltend machen können. In diesem Fall ist beim Rechteinhaber schriftlich die verwendungsspezifische Bewilligung einzuholen.
1.3 Eine gewerbliche Nutzung ist streng untersagt. Die gewerbliche Nutzungslizenz kann jedoch noch nachträglich bei dem Fotografen erworben werden.

2. Gewerbliche Auftraggeber: Die Nutzung im gewerblichen Rahmen ist nur zulässig, wenn diese ausdrücklich in einem Bild-Nutzungsvertrag zu den jeweiligen Konditionen vereinbart wurde.
3. Unrechtmäßige gewerbliche Nutzung der Bilder: Der Auftraggeber hat auf Verlangen des Urhebers die rechtmäßige Nutzung von gekauften Bildern zu belegen (z.B. Belegexemplare, Screenshots). Bei jeglicher unberechtigter Verwendung oder unberechtigter Weitergabe des Bildmaterials ist eine Konventionalstrafe von € 1.000,- an den Urheber zu bezahlen. Vorbehalten sind weitergehende Schadenersatzansprüche und rechtliche Schritte.

4. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

 

XI.Widerrufsrecht

 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform oder nach Erhalt des Angebotes in dem ein Verweis zu diesen AGB ́s enthalten ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

KNOPP VISION
Sandra Knopp
Forststr. 18, 83071 Stephanskirchen

E-Mail-Adresse: info@knopp-vision.de

 

Wichtige Hinweise:

Soweit der Vertrag auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist, gelten folgende Besonderheiten: Soweit wir mit der Erbringung der Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen haben wir einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen.

 

XII. Schlussbestimmungen
 

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

 

Stand: 03.11.2023, aktuell gültig

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